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JOB 645692
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Gitlab CI committed Sep 9, 2021
1 parent 6003ece commit db6a2b6
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Glücklicherweise entscheidet die Präsidentin, nicht Sie. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen.
Bisher haben alle Redner der Regierungskoalition davon gesprochen, dass wir die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch nicht beenden können, haben aber
vergessen, den Leuten draußen zu sagen – Sie wollen ja den Leuten Mut machen und Hoffnung geben; das war sarkastisch –, wann das der Fall sein wird. Ich hoffe, dass der letzte Redner der
Koalitionsfraktionen mal darauf eingeht, unter welchen Voraussetzungen das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt wird? Sagen Sie es
bitte konkret, mit Inzidenzwert, R-Wert, Intensivbettenauslastung usw. usf. Sie sagen immer, es sei Licht am Horizont. Schauen Sie mal bei Wikipedia, was „Horizont“ heißt. Das ist nämlich eine
imaginäre Linie; je näher man ihr kommt, desto weiter rückt sie nach hinten.
Wahrscheinlich wollen Sie nicht darauf antworten, weil Sie die Menschen ewig in dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite halten wollen. Sie werden ihnen nicht sagen,
wann sie ganz konkret beendet wird, unter welchen Voraussetzungen. Das haben Sie bis jetzt nicht gemacht. Ich hoffe, dass der letzte Redner – das ist Herr Pilsinger – darauf eingeht, um den
Menschen vielleicht doch Hoffnung zu machen. Ich bezweifle es aber.
17 changes: 17 additions & 0 deletions data/234/Tagesordnungspunkt_19/AfD-Hilse/komplett.txt
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Glücklicherweise entscheidet die Präsidentin, nicht Sie. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen.
Bisher haben alle Redner der Regierungskoalition davon gesprochen, dass wir die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch nicht beenden können, haben aber
vergessen, den Leuten draußen zu sagen – Sie wollen ja den Leuten Mut machen und Hoffnung geben; das war sarkastisch –, wann das der Fall sein wird. Ich hoffe, dass der letzte Redner der
Koalitionsfraktionen mal darauf eingeht, unter welchen Voraussetzungen das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt wird? Sagen Sie es
bitte konkret, mit Inzidenzwert, R-Wert, Intensivbettenauslastung usw. usf. Sie sagen immer, es sei Licht am Horizont. Schauen Sie mal bei Wikipedia, was „Horizont“ heißt. Das ist nämlich eine
imaginäre Linie; je näher man ihr kommt, desto weiter rückt sie nach hinten.
Wahrscheinlich wollen Sie nicht darauf antworten, weil Sie die Menschen ewig in dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite halten wollen. Sie werden ihnen nicht sagen,
wann sie ganz konkret beendet wird, unter welchen Voraussetzungen. Das haben Sie bis jetzt nicht gemacht. Ich hoffe, dass der letzte Redner – das ist Herr Pilsinger – darauf eingeht, um den
Menschen vielleicht doch Hoffnung zu machen. Ich bezweifle es aber.Glücklicherweise entscheidet die Präsidentin, nicht Sie. – Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen.
Bisher haben alle Redner der Regierungskoalition davon gesprochen, dass wir die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite noch nicht beenden können, haben aber
vergessen, den Leuten draußen zu sagen – Sie wollen ja den Leuten Mut machen und Hoffnung geben; das war sarkastisch –, wann das der Fall sein wird. Ich hoffe, dass der letzte Redner der
Koalitionsfraktionen mal darauf eingeht, unter welchen Voraussetzungen das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufgehoben bzw. außer Kraft gesetzt wird? Sagen Sie es
bitte konkret, mit Inzidenzwert, R-Wert, Intensivbettenauslastung usw. usf. Sie sagen immer, es sei Licht am Horizont. Schauen Sie mal bei Wikipedia, was „Horizont“ heißt. Das ist nämlich eine
imaginäre Linie; je näher man ihr kommt, desto weiter rückt sie nach hinten.
Wahrscheinlich wollen Sie nicht darauf antworten, weil Sie die Menschen ewig in dieser epidemischen Lage von nationaler Tragweite halten wollen. Sie werden ihnen nicht sagen,
wann sie ganz konkret beendet wird, unter welchen Voraussetzungen. Das haben Sie bis jetzt nicht gemacht. Ich hoffe, dass der letzte Redner – das ist Herr Pilsinger – darauf eingeht, um den
Menschen vielleicht doch Hoffnung zu machen. Ich bezweifle es aber.
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage ist das Thema. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt
laut § 5 Infektionsschutzgesetz vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, weil – erstens – „die
Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik
Deutschland droht“ oder weil – zweitens – „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“,
meine Damen und Herren.
Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen wurden
untermauert mit Horrorbegriffen wie dem „Reproduktionswert R0“, mit der „Überlastung des Gesundheitswesens“, mit der Nichtverfolgungsproblematik der Infizierten, mit fehlenden Intensivbetten.
Sie wissen, was jetzt kommt, nämlich der heutige Artikel aus der „Bild“-Zeitung: „Der große Betrug mit den Intensivbetten“. Wir von der AfD hatten dazu schon am 20. Mai eine Aktuelle Stunde
angesetzt und hatten auf das Thema hingewiesen; aber in Ihrer unendlichen Arroganz haben Sie das natürlich weggewischt. Jetzt kriegen Sie es von der Presse um die Ohren gehauen. Mich
persönlich freut das. Sehr gut!
Sie hatten die epidemische Lage weiterhin mit hohen Inzidenzwerten sowie der notwendigen Herdenimmunisierung begründet, wobei dieser Begriff erst später als Lösungsziel
formuliert wurde. Die Inzidenzwerte gaben die Grundlage für die massiven Grundrechtseinschränkungen, die bundesweit zu heftigen Protesten Anlass gaben und geben.
All diese Bemühungen, meine Damen und Herren, die teilweise für sich schon sehr strittig zu sehen sind, können eine Weiterführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
nicht begründen.
Denn: Der R-Wert liegt konstant unter 1. Eine Überlastung des Gesundheitswesens ist nicht festzustellen. Die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens bei Infizierten ist möglich.
Die Intensivbetten sind lediglich zu 6 Prozent mit Coronapatienten belegt. Die geforderte Durchimpfung bewerten Sie selbst als positiv. Hinzu kommt der Dauerbrenner, der heute noch anhält: Die
Sieben-Tage-Inzidenzwerte liegen teilweise weit unter 20, weit unter den im Gesetz verankerten Werten.
Meine Damen und Herren, wie begründen Sie also diese abenteuerliche Forderung der weiteren Beibehaltung der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten? Jetzt müssen Sie was ganz
Neues rausholen; das ist Ihnen auch gelungen. Interessant: Die Mutationen kommen jetzt dran. – Mit dieser Begründung ist es möglich, den Bürgern in Deutschland nach Belieben ihre Grundrechte,
ihre persönliche Freiheit zu beschränken; denn die Gefahr von Mutationen – das wissen die Mediziner natürlich alle – ist jederzeit als Argument für Einschränkungen zu gebrauchen. Denn hier
greift die Feststellung: Mutationen gab es schon immer, sie begleiten uns immer, und sie werden auch in Zukunft unser Leben mitbestimmen, also können wir immer Einschränkungen durchführen.
Wunderbare Lösung!
Als weiteres wichtiges Argument für die Beibehaltung der epidemischen Lage betonen Sie ständig die Notwendigkeit der Impfung. Vorhin hatten Sie erklärt, das klappt ganz gut.
Trotzdem bemühen Sie das RKI in Ihrem Antrag, indem dort gesagt wird, dass Impfungen doch nicht als Weg für mehr Freiheit zu werten sind. Na, was sagen denn nun alle die, die geimpft worden
sind? Die werden sich sehr freuen, wenn sie das lesen.
Die durch das Parlament festgestellten Fristen für die Beendigung der damit verbundenen Maßnahmen werden durch anlasslose Verlängerungen der Befristung der epidemischen Lage ad
absurdum gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, dass mit dem Wegfall der Feststellung der epidemischen Lage auch rechtliche Einschränkungen wegfallen,
wie notwendige Einreisebeschränkungen für Menschen mit Risiken für unsere Bevölkerung. Das ist aber nicht unser Problem. Es ist Ihre Aufgabe, dies zu regeln, ohne dass dafür die Begriffskeule
einer epidemischen Lage mit all diesen Einschränkungen fortbestehen muss.
Ich komme zum Schluss. Sie haben viele Bürger dazu bewegen können, viele unsinnige, strittige Maßnahmen mitzutragen. Damit muss jetzt Schluss sein, endgültig und für alle
Zeiten.
Vielen Dank.
65 changes: 65 additions & 0 deletions data/234/Tagesordnungspunkt_19/AfD-Spangenberg/komplett.txt
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage ist das Thema. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt
laut § 5 Infektionsschutzgesetz vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, weil – erstens – „die
Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik
Deutschland droht“ oder weil – zweitens – „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“,
meine Damen und Herren.
Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen wurden
untermauert mit Horrorbegriffen wie dem „Reproduktionswert R0“, mit der „Überlastung des Gesundheitswesens“, mit der Nichtverfolgungsproblematik der Infizierten, mit fehlenden Intensivbetten.
Sie wissen, was jetzt kommt, nämlich der heutige Artikel aus der „Bild“-Zeitung: „Der große Betrug mit den Intensivbetten“. Wir von der AfD hatten dazu schon am 20. Mai eine Aktuelle Stunde
angesetzt und hatten auf das Thema hingewiesen; aber in Ihrer unendlichen Arroganz haben Sie das natürlich weggewischt. Jetzt kriegen Sie es von der Presse um die Ohren gehauen. Mich
persönlich freut das. Sehr gut!
Sie hatten die epidemische Lage weiterhin mit hohen Inzidenzwerten sowie der notwendigen Herdenimmunisierung begründet, wobei dieser Begriff erst später als Lösungsziel
formuliert wurde. Die Inzidenzwerte gaben die Grundlage für die massiven Grundrechtseinschränkungen, die bundesweit zu heftigen Protesten Anlass gaben und geben.
All diese Bemühungen, meine Damen und Herren, die teilweise für sich schon sehr strittig zu sehen sind, können eine Weiterführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
nicht begründen.
Denn: Der R-Wert liegt konstant unter 1. Eine Überlastung des Gesundheitswesens ist nicht festzustellen. Die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens bei Infizierten ist möglich.
Die Intensivbetten sind lediglich zu 6 Prozent mit Coronapatienten belegt. Die geforderte Durchimpfung bewerten Sie selbst als positiv. Hinzu kommt der Dauerbrenner, der heute noch anhält: Die
Sieben-Tage-Inzidenzwerte liegen teilweise weit unter 20, weit unter den im Gesetz verankerten Werten.
Meine Damen und Herren, wie begründen Sie also diese abenteuerliche Forderung der weiteren Beibehaltung der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten? Jetzt müssen Sie was ganz
Neues rausholen; das ist Ihnen auch gelungen. Interessant: Die Mutationen kommen jetzt dran. – Mit dieser Begründung ist es möglich, den Bürgern in Deutschland nach Belieben ihre Grundrechte,
ihre persönliche Freiheit zu beschränken; denn die Gefahr von Mutationen – das wissen die Mediziner natürlich alle – ist jederzeit als Argument für Einschränkungen zu gebrauchen. Denn hier
greift die Feststellung: Mutationen gab es schon immer, sie begleiten uns immer, und sie werden auch in Zukunft unser Leben mitbestimmen, also können wir immer Einschränkungen durchführen.
Wunderbare Lösung!
Als weiteres wichtiges Argument für die Beibehaltung der epidemischen Lage betonen Sie ständig die Notwendigkeit der Impfung. Vorhin hatten Sie erklärt, das klappt ganz gut.
Trotzdem bemühen Sie das RKI in Ihrem Antrag, indem dort gesagt wird, dass Impfungen doch nicht als Weg für mehr Freiheit zu werten sind. Na, was sagen denn nun alle die, die geimpft worden
sind? Die werden sich sehr freuen, wenn sie das lesen.
Die durch das Parlament festgestellten Fristen für die Beendigung der damit verbundenen Maßnahmen werden durch anlasslose Verlängerungen der Befristung der epidemischen Lage ad
absurdum gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, dass mit dem Wegfall der Feststellung der epidemischen Lage auch rechtliche Einschränkungen wegfallen,
wie notwendige Einreisebeschränkungen für Menschen mit Risiken für unsere Bevölkerung. Das ist aber nicht unser Problem. Es ist Ihre Aufgabe, dies zu regeln, ohne dass dafür die Begriffskeule
einer epidemischen Lage mit all diesen Einschränkungen fortbestehen muss.
Ich komme zum Schluss. Sie haben viele Bürger dazu bewegen können, viele unsinnige, strittige Maßnahmen mitzutragen. Damit muss jetzt Schluss sein, endgültig und für alle
Zeiten.
Vielen Dank.Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage ist das Thema. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt
laut § 5 Infektionsschutzgesetz vor, „wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, weil – erstens – „die
Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik
Deutschland droht“ oder weil – zweitens – „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“,
meine Damen und Herren.
Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Verbindung mit dem Infektionsschutzgesetz und die damit verbundenen Grundrechtseinschränkungen wurden
untermauert mit Horrorbegriffen wie dem „Reproduktionswert R0“, mit der „Überlastung des Gesundheitswesens“, mit der Nichtverfolgungsproblematik der Infizierten, mit fehlenden Intensivbetten.
Sie wissen, was jetzt kommt, nämlich der heutige Artikel aus der „Bild“-Zeitung: „Der große Betrug mit den Intensivbetten“. Wir von der AfD hatten dazu schon am 20. Mai eine Aktuelle Stunde
angesetzt und hatten auf das Thema hingewiesen; aber in Ihrer unendlichen Arroganz haben Sie das natürlich weggewischt. Jetzt kriegen Sie es von der Presse um die Ohren gehauen. Mich
persönlich freut das. Sehr gut!
Sie hatten die epidemische Lage weiterhin mit hohen Inzidenzwerten sowie der notwendigen Herdenimmunisierung begründet, wobei dieser Begriff erst später als Lösungsziel
formuliert wurde. Die Inzidenzwerte gaben die Grundlage für die massiven Grundrechtseinschränkungen, die bundesweit zu heftigen Protesten Anlass gaben und geben.
All diese Bemühungen, meine Damen und Herren, die teilweise für sich schon sehr strittig zu sehen sind, können eine Weiterführung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
nicht begründen.
Denn: Der R-Wert liegt konstant unter 1. Eine Überlastung des Gesundheitswesens ist nicht festzustellen. Die Nachverfolgung des Infektionsgeschehens bei Infizierten ist möglich.
Die Intensivbetten sind lediglich zu 6 Prozent mit Coronapatienten belegt. Die geforderte Durchimpfung bewerten Sie selbst als positiv. Hinzu kommt der Dauerbrenner, der heute noch anhält: Die
Sieben-Tage-Inzidenzwerte liegen teilweise weit unter 20, weit unter den im Gesetz verankerten Werten.
Meine Damen und Herren, wie begründen Sie also diese abenteuerliche Forderung der weiteren Beibehaltung der Einschränkungen der persönlichen Freiheiten? Jetzt müssen Sie was ganz
Neues rausholen; das ist Ihnen auch gelungen. Interessant: Die Mutationen kommen jetzt dran. – Mit dieser Begründung ist es möglich, den Bürgern in Deutschland nach Belieben ihre Grundrechte,
ihre persönliche Freiheit zu beschränken; denn die Gefahr von Mutationen – das wissen die Mediziner natürlich alle – ist jederzeit als Argument für Einschränkungen zu gebrauchen. Denn hier
greift die Feststellung: Mutationen gab es schon immer, sie begleiten uns immer, und sie werden auch in Zukunft unser Leben mitbestimmen, also können wir immer Einschränkungen durchführen.
Wunderbare Lösung!
Als weiteres wichtiges Argument für die Beibehaltung der epidemischen Lage betonen Sie ständig die Notwendigkeit der Impfung. Vorhin hatten Sie erklärt, das klappt ganz gut.
Trotzdem bemühen Sie das RKI in Ihrem Antrag, indem dort gesagt wird, dass Impfungen doch nicht als Weg für mehr Freiheit zu werten sind. Na, was sagen denn nun alle die, die geimpft worden
sind? Die werden sich sehr freuen, wenn sie das lesen.
Die durch das Parlament festgestellten Fristen für die Beendigung der damit verbundenen Maßnahmen werden durch anlasslose Verlängerungen der Befristung der epidemischen Lage ad
absurdum gestellt.
Meine Damen und Herren, es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, dass mit dem Wegfall der Feststellung der epidemischen Lage auch rechtliche Einschränkungen wegfallen,
wie notwendige Einreisebeschränkungen für Menschen mit Risiken für unsere Bevölkerung. Das ist aber nicht unser Problem. Es ist Ihre Aufgabe, dies zu regeln, ohne dass dafür die Begriffskeule
einer epidemischen Lage mit all diesen Einschränkungen fortbestehen muss.
Ich komme zum Schluss. Sie haben viele Bürger dazu bewegen können, viele unsinnige, strittige Maßnahmen mitzutragen. Damit muss jetzt Schluss sein, endgültig und für alle
Zeiten.
Vielen Dank.
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